Rechtsanwalt Reinhold Dotterweich ist seit 1985 als Rechtsanwalt in Konstanz zugelassen.
1988 erfolgte die Gründung der eigenen Kanzlei in Konstanz, im gleichen Jahr wurde ihm die Erlaubnis erteilt, die Zusatzbezeichnung Fachanwalt für Sozialrecht zu führen, 1994 dann auch die weitere Fachanwaltsbezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Zuständig in der Kanzlei für die Bereiche
- ARBEITSRECHT insbesondere
Beratung in allen arbeitsrechtlichen Lebenslagen, Kündigungsschutz, Aufhebungsverträge, Lohn- und Gehaltsklagen, Zeugnisüberprüfung etc.
- SOZIALRECHT insbesondere
Schwerbehindertenrecht und Grad der Behinderung, Erwerbsminderungsrente, Arbeitslosengeld, gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Pflegeversicherung, Versorgungsrecht.
- VERSICHERUNGSRECHT insbesondere
private Berufsunfähigkeitsrente (BUZ), private Krankenversicherung, private Rentenversicherung, private Unfallversicherung, private Pflegeversicherung.